Vor der Auslieferung und der Abnahme von Schiffsneubauten wird in einem Versuch mit der Großausführung (Meilenfahrt) die bei gegebener Leistung erreichbare Geschwindigkeit bzw. die Leistungsaufnahme für eine gegebene Geschwindigkeit bestimmt. Es wird zum einen überprüft, ob die vertraglich vereinbarten Parameter erreicht werden und zum anderen, ob der erforderliche EEDI eingehalten wird.
Zur Bestimmung der Wellenleistung werden das Drehmoment und die Drehzahl an der Propellerwelle für eine gegebene Geschwindigkeit gemessen. Diese Messung kann von der SVA auf dem Schiff mit eigener Messtechnik vorgenommen werden.
Im Gegensatz zu Modellversuchen sind die Bedingungen bei Meilenfahrten in den seltensten Fällen ideal. Es lässt sich kaum vermeiden, dass Meilenfahrten bei Wind und Wellen, unter Flachwassereinfluss in Gebieten mit Strömung usw. durchgeführt werden müssen. Um die Umwelteinflüsse auf die Vertrags- bzw. Versuchsbedingungen umzurechnen, müssen die Meilenfahrtmessungen ausgewertet werden. Die SVA Potsdam bietet solche Berechnungen an, die entsprechend den aktuellen Standards von IMO und ITTC ausgeführt werden.